Abschied vom Paternalismus in der zweiten Säule
Gerhard Schwarz, zvg.

Abschied vom Paternalismus in der zweiten Säule

Wettbewerb sorgt für Innovation und Ausrichtung an den individuellen Präferenzen – doch ausgerechnet im finanziell gewichtigen Bereich der beruflichen Vorsorge wird er verboten. Die freie Wahl der Pensionskasse ist überfällig.

 

Freiheitliche Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen möglichst grosse Wahlfreiheit herrscht. Diese Wahlfreiheit ist einerseits begrenzt durch natürliche Einschränkungen. Nicht jede und jeder erhält eine Universitätsprofessur oder eine Leitungsstelle an einem Opernhaus, nur weil er oder sie das gerne möchte. Die Person muss sich im Wettbewerb mit ähnlich geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durchsetzen. Anderseits bilden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Schranke. Wahlfreiheit kann und soll in einer knappen Welt nicht heissen, dass wer immer etwas erwerben oder konsumieren möchte, dazu auch in der Lage sein sollte, unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage. Eine fast totale Wahlfreiheit kann es höchstens im Schlaraffenland geben.

Abgesehen von diesen natürlichen und nicht überwindbaren Einschränkungen zeichnen sich liberale Gesellschaften aber dadurch aus, dass ihre Mitglieder in ganz vielen relativ unwichtigen Belangen und erst recht in den meisten fundamentalen Entscheiden völlig frei sind. Sie sind frei in der Wahl des Lebenspartners beziehungsweise der -partnerin, sie sind frei in der Wahl der weiterführenden Schulen und später des Berufs, sie sind frei in der Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnortes, zumindest innerhalb des eigenen Landes, sie können oft zwischen unzähligen Produkten der gleichen Kategorie auswählen, ebenso zwischen den verschiedensten Erbringern von Dienstleistungen, etwa zwischen Versicherungen und Krankenkassen oder zwischen Ärzten und Anwälten. Das politische Pendant dazu ist die Möglichkeit der freien Wahl verschiedener Parteien bei Wahlen und, in einer direkten Demokratie wie der Schweiz, die freie Stimmabgabe bei Abstimmungen.

Illustration von Christina Baeriswyl.

 

Der Grund für die Ermöglichung von Wettbewerb und die sich daraus ableitende Wahlfreiheit ist ein doppelter. Zum einen sind Wettbewerb und Wahlfreiheit Ausdruck der Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen. Zum anderen sind sie Grundlage der Bedürfnisgerechtigkeit. Der Wettbewerb sorgt für Innovation, für die Ausrichtung des Angebots auf die Bedürfnisse der Kundschaft, für eine Vielfalt, die den unterschiedlichen individuellen Präferenzen besser gerecht wird als monopolistische Einheitslösungen. Auf diese Vorteile des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit verzichtet die Schweiz, die sonst gemäss allen möglichen Untersuchungen zu den fünf freiheitlichsten Ländern der Erde zählt, in einer ziemlich zentralen Frage, nämlich im Bereich der Pensionskassen. Hier verhindert das Gesetz recht eigentlich den Wettbewerb und die freie Wahl der Pensionskasse durch den Arbeitnehmer. Dabei geht es immerhin um die finanzielle Sicherung des Lebensunterhalts für fast einen Viertel des Lebens und um die Leistung finanzieller Beiträge während etwa der Hälfte des Lebens. Je wichtiger etwas ist, umso mehr sollte man die Vorteile des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit nutzen. Dass die Menschen nicht zwischen verschiedenen Pensionskassen und Vorsorgelösungen wählen können, ist für sie nachteiliger, als wenn sie beispielsweise nicht mehr zwischen verschiedenen Benzinmarken wählen könnten.

Es wäre daher längstens an der Zeit, die Wahl der Pensionskasse freizugeben, also die Pensionskasse vom Arbeitsplatz zu entkoppeln. Lange waren die Pensionskassen goldene Käfige, weil man bei einem Wechsel des Arbeitgebers einen Teil seiner Rentenansprüche verlor. Das war der Dynamik und Flexibilität des Arbeitsmarktes nicht eben dienlich. Inzwischen herrscht zwar Freizügigkeit, man verliert somit bei einem Arbeitsplatzwechsel höchstens noch Wertschwankungsreserven und technische Rückstellungen, aber noch immer wird die Pensionskassenlösung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Arbeitgeber festgelegt. Ein und dieselbe Vorsorgelösung für alle Beschäftigten eines Betriebs wird den vielen unterschiedlichen Präferenzen und Lebensentwürfen nicht gerecht. Von diesem geradezu entmündigenden Modell sollte man sich möglichst rasch befreien. Natürlich kann man schon heute innerhalb der gleichen Pensionskasse verschiedene Risikoprofile und Anlagewünsche berücksichtigen, was auch oft geschieht, aber die Grösse der Kassen setzt…