Abschaffung des Volksmehrs
Eine neue Ordnung für die Schweiz.
Verfassungsänderungen sind in der Schweiz häufiger als anderswo und benötigen bekanntlich das Volks- und das Ständemehr. Sind sich Gesamtbevölkerung und Kantone uneins, ist die Vorlage abgelehnt. Dies führt immer dann zu Diskussionsstoff, wenn typischerweise die Städter durch die Landkantone zurückgebunden werden, also Vorlagen trotz Volksmehr am Ständemehr scheitern, was seit 1848 zehnmal der Fall war. Regelmässig erklingt dann die Forderung, das Ständemehr abzuschaffen.
Die umgekehrte Situation – Volks-Nein und Stände-Ja – ist seltener (bisher viermal) und wird seltener diskutiert. Das dürfte damit erklärt werden, dass «Linke» (in den Städten) weniger als «Rechte» (auf dem Lande) akzeptieren, wenn etwas Zusätzliches nicht gemacht wird – zumal Forderungen, mehr in die Verfassung zu schreiben, ungleich häufiger sind als Streichungen, was es kaum je gibt. So ist es aus liberaler Sicht erfreulich, dass es zwei Ja für ein Ja braucht, aber nur ein Nein für ein Nein.
Wenn trotzdem eines der beiden Mehr gestrichen werden soll, dann das Volks- und nicht das Ständemehr – schliesslich ist die Schweiz subsidiär aufgebaut: Nur wenn eine Mehrheit der Mehrheiten in den Kantonen zustimmt, soll sich der Bund neue Kompetenzen anmassen dürfen. Dass dann wiederum die Bevölkerungen grosser Kantone nicht nur beim Nein, sondern ebenso beim Ja «majorisiert» werden könnten, bliebe aber genauso unschön. Wie die Majorisierung von Minder- oder eben auch Mehrheiten generell der Pferdefuss jeder sogenannten Demokratie darstellt. Da aber das Erfordernis der Einstimmigkeit der ganzen Schweizer Bevölkerung kaum praktikabel wäre, könnte zumindest anstelle von Volks- und Ständemehr die Einstimmigkeit der Kantone treten. Wer darin einen «Rückschritt» vom Bundesstaat zum Staatenbund sieht, schlägt fehl. Sogar eine hochzentralistische Organisation ist möglich und vielleicht sogar sinnvoll: dann nämlich, wenn möglichst viele oder eben, soweit möglich, alle Betroffenen dem zustimmen.