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(8) Ein Ort für Andersdenkende

Was haben Hermann Hesse, Tina Turner, Charlie Chaplin, Voltaire, Jean Calvin, Henri Nestlé, Léon Gambetta, Ex-König Michael von Rumä-nien, Ben Bella und Michael Schumacher gemeinsam? Sie sind alle in die Schweiz immigriert. Dieses kleine Land inmitten Europas übt seit Jahrhunderten eine starke Faszination auf Schriftsteller, Musiker, Maler, Revolutionsführer, Politiker, Könige, Diktatoren, Spitzensportler und Unternehmer aus. […]

Was haben Hermann Hesse, Tina Turner, Charlie Chaplin, Voltaire, Jean Calvin, Henri Nestlé, Léon Gambetta, Ex-König Michael von Rumä-nien, Ben Bella und Michael Schumacher gemeinsam? Sie sind alle in die Schweiz immigriert. Dieses kleine Land inmitten Europas übt seit Jahrhunderten eine starke Faszination auf Schriftsteller, Musiker, Maler, Revolutionsführer, Politiker, Könige, Diktatoren, Spitzensportler und Unternehmer aus. Die Motive, weshalb sie sich für ein Leben in der Schweiz entschieden haben, mögen ebenso verschieden sein wie die jeweiligen Personen – aber möglicherweise gibt es doch einen gemeinsamen Beweggrund für die Anziehungskraft dieses Landes. Allein welchen?

Die Schweiz ist weder ein Pionierland der Popkultur noch bietet sie als Tempo-120-Land Trainingsmöglichkeiten für Formel-1-Rennfahrer. Wenn es Popstars oder Rennfahrer trotzdem in die Schweiz zieht, so spielen die vergleichsweise günstigen Steuerverhältnisse zweifellos auch eine Rolle. Da es aber weltweit zahlreiche Länder gibt, die ein angenehmes Klima in Kombination mit niedrigen Steuern offerieren, muss es noch andere Motive geben. Sicher schätzen gutbetuchte Immigranten auch die zentrale Lage des Landes, die Mehrsprachigkeit, die gutausgebaute Infrastruktur und die effiziente Verwaltung. Solche Annehmlichkeiten erhöhen die Lebensqualität, bleiben jedoch letztlich Äusserlichkeiten, die an der Oberfläche bleiben und die Seele der potentiellen Neuzuzüger nicht wirklich rühren. Wir kommen der Anziehungskraft der Schweiz eher auf die Spur, wenn wir die vergleichsweise grosse Freiheit der Lebensgestaltung und die gegenseitige Toleranz ins Spiel bringen. Geschätzt wird von diesen Immigranten jene helvetische Diskretion, die mit dem Respekt vor der Privatsphäre einhergeht und die in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat wurzelt.

Zugegeben: die Schweiz ist nicht in jeder Beziehung liberal. Mit ihren restriktiven Ladenöffnungszeiten, ihren frühen Sperrstunden und mit der immer noch gesetzlich verordneten Sonntagsruhe gehört sie zu den konservativeren Ländern der Welt. Das ist zwar bedauerlich, aber nicht entscheidend. Denn die Schweiz ist in jenem präzisen Sinne «liberal», dass der Staat seinem Wesen nach beschränkt ist (nicht die Ich-tue-was-ich-will-Haltung, sondern die Selbstbeschränkung – auf individueller wie auf kollektiver Ebene – ist ein Wesenzug des Liberalismus).

Das schweizerische Staatsverständnis ist historisch aus der lokalen Versammlungsdemokratie hervorgegangen; die Gemeinden haben bis heute auch in fiskalischen Belangen eine erhebliche Autonomie bewahrt. Es handelt sich um eine Demokratie der kleinen Einheiten, die «von unten» gewachsen und nicht «von oben» eingeführt worden ist. Sie hat nichts mit jener «Hyperdemokratie» zu tun, in der, wie es der spanische Philosoph Ortega y Gasset formuliert, «die Masse direkt handelt, ohne Gesetz, und dem Gemeinwesen durch das Mittel des materiellen Drucks ihre Wünsche und Geschmacksrichtungen aufzwingt».

Die schweizerische Demokratie unterscheidet sich auch radikal von der reinen parlamentarischen Demokratie der europäischen Staaten, die eine durch Wahlen vermittelte Identität zwischen Wählerschaft mit den gewählten Volksvertretern annimmt. Es ist diese Annahme, die die Parlamentarier legitimiert, durch Mehrheitsentscheide das Gemeinwohl zu definieren und durch ihre Gesetzgebung der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Selbst wenn sich die gewählten Volksvertreter immer wieder auf den Volkswillen berufen, können sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie mit ihrer Rhetorik oft nur das Interesse an der eigenen Klientel, mithin an der eigenen Wiederwahl bekunden. Der österreichische Ökonom Friedrich August von Hayek sprach in diesem Zusammenhang von modernen «Schacher-Demokratien».

Die vom Volk aktiv mitgestaltete positive Rechtsetzung führt demgegenüber zu einer von mündigen Menschen gesetzten Rechtsordnung, die die generellen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen vorschreibt und sich nicht auf ideologische und moralische Gerechtigkeitsvorstellungen abstützt. Sie macht jenen liberalen Kern der Schweiz aus, der auf viele Emigrationswillige, die unter dem politischen, ökonomischen und sozialen Anpassungsdruck ihrer eigenen Länder leiden, so anziehend wirkt.

Die individuelle Autonomie bildet die Basis der kollektiven politischen Selbstbestimmung. Für den ebenfalls aus Österreich stammenden Rechtsphilosophen Hans Kelsen ist Freiheit mit Selbstbestimmung, also Selbstgesetzgebung gleichzusetzen. Unter den Bedingungen eines gesellschaftlichen Miteinanders muss sich die vorstaatliche Freiheit von jeder Ordnung zur stets beschränkten Freiheit in der staatlichen Ordnung wandeln. Demnach kann, so Kelsen, in einem Staat nur als frei gelten, «wer zwar untertan, aber nur seinem eigenen, keinem fremden Willen untertan ist». So wie sich das Individuum seine eigenen Normen auferlegt, so gibt sich auch der soziale Verband seine eigenen Prinzipien, an die sich alle zu halten haben. Die Demokratie erweist sich aus dieser Perspektive als positive Herrschaft des Volkes über das Volk. Wenn demnach echte Mehrheitsverhältnisse im Hinblick auf universale Prinzipien – und nicht willkürliche, parteipolitisch motivierte Mehrheitskoalitionen in Einzelfragen – und eine daraus abgeleitete Herrschaft anstelle eines Regimes der politischen Wahrheit zustandekommen, dann und nur dann resultiert daraus eine wirklich gelebte, liberale Demokratie, wie sie die Schweiz kennt.

Der französische oder deutsche Parlamentarismus beruht hingegen, wie bereits erwähnt, auf der romantischen Vorstellung der politischen Willensidentität von Regierenden und Regierten, wobei die Bildung eines homogenen Gesamtwillens in einer heterogenen Gesellschaft als Verwirklichung des angeblichen Gemeinwohls angesehen wird. Der fiktive Gemeinwille wird im Wettstreit der Parteien ermittelt, und die Regierung hat dann die Aufgabe, das Volk entsprechend aufzuklären. Die Grenzen zwischen Aufklärung und Indoktrination sind indessen fliessend. So werden beispielsweise für deutsche Politiker Steuerdelikte zum Betrug am Gemeinwohl, wobei moralisierende Wortbildungen wie «Narzissmus des Steuerpflichtigen» oder «Erosion der gesellschaftlichen Verantwortung» die öffentlichen Debatten beherrschen. In Grossbritannien machte ein Parlamentsmitglied sogar die Steuerhinterzieher für den Tod von Menschen in Spitälern verantwortlich, indem er ihnen vorwarf, sie hätten dem Staat das Geld für eine lebensrettende Behandlung vorenthalten. Die Steuerpflicht wird so von einer rein finanziellen zu einer moralischen Verpflichtung und der Steuerstaat zur moralischen Erziehungsanstalt. Er stellt mit seiner steuerfinanzierten Infrastruktur nicht nur Spitäler, Schulen, Strassen- und Eisenbahnnetze bereit, sondern gewährleistet und ermöglicht aus dieser Sicht durch Umverteilung erst Freiheit und Gerechtigkeit.

Was kann das Individuum gegen eine solche Megamaschinerie ausrichten? Es hat kaum eine Chance, sich politisch dagegen zu wehren. Da bleibt oft nur die innere oder eben die äussere Emigration. Ob die «erweitert beschränkte Steuerpflicht» in Deutschland, die Deutsche auch mit einem Hauptwohnsitz im Ausland zu Steuerzahlungen an den deutschen Staat verpflichtet, die Steuerpflicht von im Ausland ansässigen US-Bürgern gegenüber dem amerikanischen Staat oder die teure exit tax für US-Amerikaner, die ihre Staatsangehörigkeit aufgeben, um der uneingeschränkten Steuerpflicht in der Heimat zu entkommen – wir haben es hier stets mit Mass-nahmen zu tun, die das Ziel verfolgen, die Eigentumsfreiheit der Bürger zu beschneiden und diese selbst für den Fall der Emigration noch zu belangen.

Wer den Weg in die Emigration wählt, wird im Jargon der Politik gemeinhin als «Steuerflüchtling» gebrandmarkt. Dabei wird übersehen, dass die Flucht vor einer fiskalischen Ausbeutung in vielen Fällen auch eine Flucht vor einer umfassenden wirtschaftlichen und sozialen Fremdbestimmung miteinschliesst. «Steuerflüchtlinge» sind häufig auch Andersdenkende, Menschen, deren Vorstellung über Freiheit und Gerechtigkeit von der obrigkeitsstaatlich vorgeschriebenen Version abweicht. Sie suchen nicht einfach finanzielle Vorteile, sondern einen Ort mit freiheitlicheren Vorstellungen über selbstbestimmte Bürgerrechte und Bürgerpflichten. Dabei war und ist die Schweiz für sie eine valable Exiladresse. Ideologische Mässigung, verbunden mit der Tradition der direkten Demokratie als Ausdruck politischer Selbstbestimmung, haben jene liberale Atmosphäre der Schweiz geprägt, die fiskalische, aber eben auch andere Dissidente – Revolutionäre, Wirtschaftspioniere, Forscher oder Intellektuelle – fasziniert hat und weiterhin fasziniert.

Ob die russischen Revolutionäre wie Trotzki und Lenin oder der Franzose Jean-Jacques de Sellon, einer der führenden Kämpfer für die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich im 18. Jahrhundert, ob Léon Gambetta, ein Mitbegründer der Dritten Republik, Pellegrino Rossi, ein italienischer Liberaler des 19. Jahrhunderts, ob Edmund Ludlow, englischer Politiker und Sympathisant der Englischen Republik im 17. Jahrhundert, sie alle fanden Zuflucht in der Schweiz. Die Neutralität wie auch der fehlende Auslieferungszwang des Landes konnte für Exilpolitiker aller Couleur auch dazu genutzt werden, den Widerstand in der Heimat zu mobilisieren oder zumindest vor einer politisch motivierten Ausweisung und staatlichen Repressalien in ihren Heimatländern sicher zu sein.

Gewiss, es waren auch Feinde der Demokratie, Diktatoren und gekrönte Häupter, die diesen Vorzug der Schweiz zu nutzen wussten. Mussolini floh 1902 in die Schweiz, um sich vor dem Militärdienst zu drücken. Trotzdem war er der Schweiz später als Diktator nicht wohlgesinnt und beanspruchte den Kanton Tessin als italienisches Territorium. Schliesslich wollte er sich nach seinem Sturz als Diktator der Verhaftung durch eine Flucht in die Schweiz entziehen, was ihm aber nicht mehr gelang. Eindrucksvoll ist auch der Migrationshintergrund von hervorragenden Unternehmern und Wissenschaftern, die der politischen Unterdrückung in ihrer Heimat zu entkommen suchten, indem sie sich in der Schweiz niederliessen. So etwa der lothringische Physiker Horace-Bénédict de Saussure, der Erfinder des Hygrometers, der unter Calvin, selbst einer der bedeutendsten Immigranten der Schweiz, ebenfalls in Genf Asyl fand, oder der grosse neoklassische Ökonom Léon Walras, der in Frankreich nicht mehr lehren durfte, oder der Apotheker Henri Nestlé, bevor er mit Milchpulver zu Weltruhm gelangte, oder der Literaturkritiker und Sozialphilosoph Walter Benjamin, der nach dem Zusammenbruch der Weimarer Republik als politischer Flüchtling in die Schweiz kam.

Diese Immigranten konnten sich in ihren Herkunftsländern wegen ihrer von den dort vorherrrschenden Vorstellungen abweichenden Besonderheit, sei diese nun kulturell, religiös, ökonomisch oder politisch begründet, nicht identifizieren. Sie waren konsequent und haben das Exil gewählt. Sie haben die Möglichkeiten genutzt, die ihnen die Schweiz bot. Und sie haben ihr toleranteres Gastland entscheidend mitgeprägt, dessen Entwicklung gefördert und zu einer positiven Wahrnehmung der Schweiz in der Welt beigetragen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Schweiz sich weiterhin als Exildestination bewährt. Und dass sie jenen Menschen Asyl gewährt, die in andern Staaten als Andersdenkende und Dissidente verfemt und verfolgt werden.

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