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(7) Dreifachsalto mit Sicherheitsnetz

Eheschliessung und Ehescheidung, Familienplanung und Mutterliebe, Arbeitsteilung und Kindergrippe: Familiensoziologen sind bei diesen Stichworten um Antworten nicht verlegen. Eine Auswahl historischer Beispiele und aktueller Studien.

Herr Höpflinger, als Familiensoziologe kennen Sie sich aus mit der Ehe. 50 Prozent aller Paare in der Schweiz werden geschieden. Das Armutsrisiko für Frauen ist danach häufig gross, vor allem wenn sie minderjährige Kinder versorgen müssen. Würde man eine Umfrage durchführen, so würde wohl die Mehrheit die alleinerziehenden Frauen als eine vom Schicksal getroffene Gruppe ansehen. Dieser Auffassung wird jedoch auch widersprochen. Dir Armut sei selbstverschuldet, heisst es, da sich geschiedene Frauen bewusst für ihre Situation entschieden hätten. Eine Entscheidung, die ihnen leichter falle, weil sie wüssten, dass es ein soziales Auffangnetz gibt.

Man muss hier differenzieren. Studien zeigen, dass alleinerziehende Frauen eine sehr heterogene Gruppe sind. Etwa landen bei weitem nicht alle in der Armutsfalle. Ein Drittel erholt sich relativ rasch und ist nach einer Scheidung sogar besser dran: Probleme fallen weg, das Selbstbewusstsein steigt und beides kann dazu beitragen, dass die Frauen mehr aus sich selber machen, auch wirtschaftlich. Für die verbleibenden zwei Drittel gestaltet sich die Situation nach einer Trennung jedoch tatsächlich deutlich schwieriger.

Wenn die Hürden der Trennung höher wären, so wie noch vor der Liberalisierung des Scheidungsrechts, wäre dann für diese Frauen der Anreiz nicht grösser, eine Ehekrise durchzustehen?

Ich frage mich, ob das familiensoziologisch funktioniert. Zwei Beobachtungen sprechen dagegen. Erstens hat die Scheidungsrate in der Schweiz zugenommen, bevor die Scheidungsgesetze liberalisiert wurden. Das Scheidungsrecht hat nur eine Entwicklung nachvollzogen, die in der Gesellschaft zuvor schon stattgefunden hatte. Zweites hat man dort, wo die Scheidungshürden höher sind, wie etwa in Italien, mehr Ehen, bei denen die Partner getrennt leben. Eine striktere Gesetzgebung löst das Problem also nicht.

Und wie stehen Sie zur der Aussage, dass ein dichtmaschiges staatliches Auffangnetz die privaten Trennungskosten kleinerwerden und daher die Bereitschaft steigen lässt, die Ehe aufzulösen?

Für die USA hat man klar festgestellt, dass sozialstaatliche Leistungen die Rate der Alleinerziehenden erhöht hat. Ähnliches gilt auch für England. Dort haben Alleinerziehende den Vorrang beim Bezug günstiger Staatswohnungen. Wer bei gleichem Einkommen verheiratet ist, bekommt hingegen diese Wohnungen nur schwer. Damit sind durch Sozialleistungen eindeutig Anreize gesetzt worden, die das Alleinerziehen fördern.

Gibt es solche Fehlanreize auch in der Schweiz?

In der Schweiz bieten nur relativ wenige Kantone bedarfsorientierte Leistungen. Wobei man im Blick behalten muss, dass der Wegfall jeglicher Unterstützung langfristig zu mehr Kosten führen würde. Für einen Drittel der Geschiedenen mit kleinen Kindern kann es entscheidend sein, dass die Verarmung abgefedert wird, damit die Frauen wieder auf die Beine kommen, sei es durch Unterstützung seitens der Eltern oder seitens des Staats. Und dann gibt es noch den letzten Drittel, jenen, der längerfristige Probleme hat, unabhängig von der Scheidung. Hier löst die ökonomische Absicherung durch den Staat die persönlichen Probleme nicht, etwa mangelnde Bildung, mangelnde Familienplanung oder eine Mutterschaft, die als Ersatz für eine Ausbildung gewählt wird. Wir haben derart verschiedene Gruppen unter den Alleinerziehenden, dass man da auf ganz unterschiedliche Massnahmen setzen muss. Das ist eine sehr komplexe und nur schwer zu lösende Aufgabe für den Gesetzgeber.

Also Finger weg von der ganzen Aufgabe? Uud vielleicht sogar wieder nichtstaatlichen Institutionen wie den Kirchen das Feld überlassen, die ja auf diesem Gebiet einen recht reichen Erfahrungsschatz haben?

Die Kirchen waren und sind noch inflexibler als der Staat. Für sie ging es vor allem darum, die Sexualität der Frau zu kontrollieren.

Man könnte das auch als eine Form von Familienplanung betrachten.

Das war nicht die Motivation. Für die katholische und später auch die reformierte Kirche ging es um Macht. In Teilen der Schweiz hatten wir früher gutorganisierte religiöse Diktaturen. Die Stärkung einer ausschliesslichen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau schwächte die bisher bestehenden Sippenstrukturen und Verwandtschaftsbeziehungen. Das war schon im Mittelalter eine bewusste Strategie. Daher wurden viele sippen- und ahnenstärkende Bräuche abgeschafft, von der Kinderheirat über Brautkauf bis zum Ahnenkult. All dies entsprang machttheoretischen Überlegungen, nicht ökonomischen oder fürsorgetechnischen.

Und die familienpolitischen Massnahmen des Staates…

…sind für das 19. und frühe 20. Jahrhundert ähnlich zu bewerten. Die staatlichen Strategien waren damals vielfach populistisch, also bevölkerungsbezogen. Man wollte mehr Soldaten und mehr Arbeiter. Man wollte, dass dafür die Kinder gesund aufwuchsen und entsprechende Bildung hatten. Daher hat man die obligatorische Volksschule eingeführt und die Kinderarbeit verboten.

Lange her. Und inzwischen?

Mit der Zeit wurde festgestellt, dass die Integration in die Gesellschaft und die Entstehung einer eigenen Persönlichkeit am besten in ganz kleinen Erziehungsstrukturen geschieht, in Kleinfamilien oder kleinen Gruppen. Alle staatssozialistischen Vorstellungen der Erziehung, wie sie im israelischen Kibbuz oder sowjetischen Erziehungslagern ausprobiert wurden, konnten sich nicht durchsetzten. Da leistet die bürgerliche Familie eindeutig mehr.

Wenn Sie eine Familienpolitik entwerfen könnten, wie würde diese aussehen?

Ich würde auf die Kinder schauen, ihr Armutsrisiko vermindern. Mit bedarfsorientierten Leistungen, nicht mit schematischen Lösungen. Mit finanziellen Zuwendungen, die nicht pauschal an die Eltern ausgezahlt werden, sondern direkt die Kinder fördern. Also subsidiär den Kindern dann helfen, wenn sie dies nötig haben. Ansonsten würde ich eine familien- und zivilstandsneutrale Gesetzgebung einführen, bei der die Steuern von der Lebens- und Familienform unabhängig sind.

Was ist der grösste Fehler der gegenwärtigen Familienpolitik?

Dass man zu oft in ökonomischen Kategorien denkt. Man hat lange Zeit unterschätzt, wieviel Emotionalität unsere Gesellschaft in die Familie hineingezwängt hat.

Hineingezwängt?

Ja, so kann man das formulieren. Es hat eine Art emotionale Aufrüstung der Familie stattgefunden, was etwa im Begriff der «Mutterliebe» deutlich wird. Die Studien der Familienhistoriker zeigen, dass die Mutterliebe ein relativ junges Konzept aus dem 18. Jahrhundert ist. Dass die biologische Mutter für den Säugling und das Kleinkind verantwortlich sei und voll dafür da sein müsse, das haben wir inzwischen so verinnerlicht, dass wir es gar nicht mehr in Frage stellen. In früheren Kulturen war Aufzucht und Erziehung häufiger die Sache der Geschwister, Tanten oder des Gesamtverbands. Erst durch die Idee der Mutterliebe wurde eine Trennung zwischen dem emotionalen Familienleben und dem rationalen Arbeitsleben vollzogen, so wie wir es noch heute kennen.

Und daher kommt man mit einer theoretisch-ökonomischen Fundierung der Familienpolitik nicht weit, die die Emotionen zu wenig beachtet?

Genau. Die Ökonomie war bei der Strukturierung des Arbeitslebens sehr erfolgreich. Doch als man dann in den 80er Jahren die Ökonomisierung auch bei Familienfragen einführen wollte, klappte das nicht. Die Emotionen scheren sich nicht um ökonomische Prinzipien; deshalb haben die Analysen der Familienökonomen oft so wenig mit der Realität zu tun.

In welchen Bereichen lagen denn die Ökonomen so daneben?

Etwa bei der vorgeschlagenen Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau. Die Ökonomie lieferte Begründungen, warum es effizienter sei, wenn die Frauen allein die Hausarbeit machten. Und was die Familienplanung betrifft: rein ökonomisch wäre es das beste, keine Kinder zu haben, sondern erwachsene Leute zu importieren.

Keine eigenen Kinder aus ökonomischen Überlegungen in die Welt zu setzen, klingt nicht unvertraut. Schliesslich ist oft zu hören, dass sich viele Paare keine Kinder leisten können, weil sie die beiden Einkommen brauchen. Kinder gelten als teuer.

Das sind vordergründige Argumente. Was wir eigentlich feststellen, ist, dass viele Paare keine Kinder haben, weil sie durch diese auf ein jugendbezogenes Erwachsenenalter und ihr bisheriges Freizeitverhalten verzichten müssten.

Dennoch wird immer wieder auf die höheren Geburtenraten dort hingewiesen, wo es mehr staatsfinanzierte Kinderkrippenplätze gibt, etwa in den nordischen Ländern.

Auch für die Schweiz gilt, dass Kantone mit mehr Kinderkrippen eine höhere Geburtenrate haben. Allerdings ist der Einfluss des Staates sehr begrenzt. Einwirken kann er eher auf die Entscheidung, ob ein Paar überhaupt ein Kind bekommt, viel weniger jedoch auf die Anzahl der Kinder. Alle Versuche etwa, Drei-Kind-Familien in Osteuropa zu fördern, sind gescheitert. Massnahmen des Staates können bestenfalls zu einer Steigerung der Geburten von zehn bis fünfzehn Prozent führen, mehr nicht.

Sie selbst, so ist auf Ihrer privaten Homepage zu erfahren, leben in einer klassischen bürgerlichen Familienstruktur. Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und zwei Katzen.

Das heisst nicht, dass ich meine, die Ehe müsse propagiert werden. Doch ist interessant, dass trotz allen gesellschaftlichen Veränderungen die Zweierbeziehung ihren hohen Stellenwert behalten und auch in den letzten 30, 40 Jahren keine Abwertung erfahren hat. Die Ehe wird ergänzt durch nichteheliche und gleichgeschlechtliche Formen des Zusammenlebens.

Warum wurde die bürgerliche Ehe über einen so langen Zeitraum vom Staat propagiert?

Weil man Armut verhindern wollte. Gerade in den protestantischen Gegenden hatte man sehr klare Vorstellungen, wann die Leute eine Familie gründen dürften, und dies über restriktive Ehebarrieren auch durchgesetzt. Im 18. und frühen 19. Jahrhundert mussten die Menschen in einigen Kantonen ein bestimmtes Steuereinkommen nachweisen, um zu heiraten. Die Ehe wurde geschützt, die ledigen Mütter diskriminiert. Das ging so weit, dass sie das Bürgerrecht verlieren konnten. Rein ökonomisch gesehen, waren diese Regeln damals sinnvoll.

Rein ökonomisch gesehen, wären sie es noch immer, gäbe es sie auch heutzutage noch?

Inzwischen haben wir eine individualisierte Gesellschaft. Unter heutigen Bedingungen wären restriktive Eheregeln nicht mehr sinnvoll, weil sie nicht mehr durchsetzbar wären. Sobald private Bereiche wie die Familien- oder Gesundheitsplanung berührt werden, stossen die Interventionen des liberalen Staates an ihre Grenzen.

Worin sehen Sie denn seine Aufgaben?

Der Staat kann versuchen, die durch die Individualisierung entstehenden Probleme zu entschärfen. Verhindern kann er die Probleme nicht. Er muss für die Leute, die in unserer konkurrenzorientierten Leistungsgesellschaft abstürzen, ein Sicherheitsnetz aufspannen. Das lässt sich mit dem Zirkus vergleichen. Den Dreifachsalto macht man nur mit Sicherheitsnetz. Verzichtet man auf dieses, dann bleiben die Artisten bei einfachen Übungen. Die Risikozunahme durch die Individualisierung muss durch mehr Absicherungen aufgefangen werden.

Recht staatstreu formuliert. Das würde übersetzt

auch heissen: Kinder sind mehr denn je ein ökonomisches Risiko und deswegen braucht es mehr Krippen?

Ja, und zwar über Gebühren wie auch Steuermittel finanziert. Da die Frauen mit Hilfe von Kinderkrippen mehr arbeiten können, finanzieren sich die Krippen von selbst. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass sich staatliche Kinderbetreuung lohnt. Für jeden investierten Franken gibt es 1,4 Franken zurück.

Nun sind wir doch noch bei rein ökonomischen Überlegungen gelandet. Doch lassen Sie uns von der Familienplanung zur Gesundheit übergehen. Zunehmend rückt der Staat dem Übergewicht zu Leibe. Mehr Bewegung, mehr Obst und Gemüse sollen den Leuten durch verschiedene Programme und Anreizstrukturen nahegebracht werden. Ist der Bürger nicht mündig genug, sich um sich selbst zu kümmern?

Doch, er ist mündig genug. Aber er ist auch emotional und macht daher Dinge, die mittelfristig für ihn schädlich sein können. Durch die Folgen der Fettleibigkeit entstehen ja nicht nur Kosten für die Gemeinschaft, weil die Krankenkassenprämien weiter steigen, sondern für den Übergewichtigen selbst sinken Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit. Sobald so etwas passiert und dadurch die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft gefährdet wird, muss der Staat intervenieren.

Ein kritischer Balanceakt zwischen der Wahrung individueller Freiheiten und der Einschränkung zum eigenen Schutz.

So ist es. In den letzten 200 Jahren hat der Staat immer mehr Regeln eingeführt, beginnend mit den Impfkampagnen, die ja nur funktionieren, wenn alle mitmachen. Dafür hat der Staat sein Machtmonopol eingesetzt und dies gegen den Widerstand von Teilen der Bevölkerung durchgesetzt. Unsere moderne Wirtschaft funktioniert nur mit zufriedenen, gesunden und leistungsfähigen Menschen. Und dafür muss der Statt mehr und mehr sozial- wie auch wirtschaftspolitisch tätig werden.

Sie meinen jetzt aber nicht damit, dass nur ein starker Staat der Garant des fortdauernden Glücks einer individualisierten Gesellschaft sein kann?

Im 19. Jahrhundert konnte sich der liberale Staat noch auf andere Ordnungsstrukturen stützen, wie die Kirche, die Zünfte, die Gewerkschaften oder die Gemeinden. Das ist inzwischen verlorengegangen. Daher ist der Staat eingesprungen und hat mehr und mehr Ordnungsaufgaben übernommen. Wir haben festgestellt, dass eine hohe Lebenserwartung stark auf gesamtgesellschaftliche Strukturen angewiesen ist. Von diesen hängt es ab, ob die Leute 90 Jahre alt werden. Das geht nicht ohne verlässliche soziale Netzwerke und ohne die verlässliche Versorgung etwa mit Energie und Wasser.

Dazu ist doch nicht zwingend ein mehr und mehr sozial- wie auch wirtschaftspolitisch intervenierender Staat nötig.

Der Staat muss dies nicht alles finanzieren, doch er muss es regeln. Regelung und Finanzierung sind zwei verschiedene Dinge. Es ist historisch sehr oft so gewesen, dass Fortschritte in Technik oder Medizin gegen den Widerstand der Mehrheit eingeführt wurden. Das gilt für die Agrarmechanisierung ebenso wie für die Hygiene. Übrigens eine relativ junge Errungenschaft. Unsere Zivilisation basiert auf einer sozialen Disziplinierung der Menschen. Das muss nicht immer nur der Staat sein. Die Funktion kann auch ein Unternehmen übernehmen. Früher haben etwa oft die Fabrikbesitzer geschaut, ob sich ihre Arbeiter gut ernährten, richtig kleideten und angemessen wohnten.

Sie klingen, als ob für den Fortschritt immer eine höhergeordnete Instanz Regeln vorgeben müsse.

Ich meine, dass dies tatsächlich nötig ist. Für den Fortschritt braucht es den Druck von Eliten. Das urlibertäre Prinzip aus dem 19. Jahrhundert hat keine Zukunft. Doch das Ziel muss bleiben, möglichst viel den Privatinitiativen zu überlassen, sowie den schon erwähnten intermediären Ordnungsstrukturen wie Berufsverbänden, Kirchen, Familien.

Dabei hat doch gerade die liberale Bewegung die Macht dieser intermediären Strukturen gebrochen und dadurch mehr individuelle Freiheit ermöglicht.

Ja, das ist ein interessanter Umstand. Die liberale Bewegung hat etwa den Einfluss der Kirche zurückgedrängt und erst nachher bemerkt, dass die dadurch verlorengegangenen Ordnungsstrukturen vom wieder stärkerwerdenden Staat übernommen werden müssen.

Ihre Empfehlungungen für solch einen Staat?

Aufklärung und wenig Vorschriften. Dort, wo Schäden entstehen, versuchen, sie zu minimieren. Dabei immer die Wirkung im Blick behalten. Keine zu schematischen Lösungen, sondern bedarfsorientierte Leistungen. Ethisch-verantwortungsvolle Professionalität des Einzelnen statt Kontrolle durch staatliche Bürokratien. Kleinräumigkeit statt Zentralisierung und Gemeindefusionen. Bürgernähe. Eine geringe Regelungsdichte. Hier ist die Schweiz relativ vorbildlich. Wenn man etwa das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen mit dem Schulgesetz von Graubünden vergleicht, dann steht da inhaltlich mehr oder weniger das gleiche drin. Nur dass Deutschland dafür 120 Seiten braucht und Graubünden gerade 12. Das kürzeste Sozialgesetz der Welt ist das von Appenzell Innerrhoden mit nicht mehr als 10 Paragraphen.

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(0) Auftakt

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