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1989

ermöglichte Dänemark gleichgeschlechtlichen Paaren als erstes Land der Welt den Zusammenschluss als eingetragene Partnerschaft.

In den 1990er Jahren zogen Frankreich, vereinzelte Regionen Spaniens und einige US-Bundesstaaten nach. Zahlreiche weitere Länder schlossen sich seitdem an, die Schweiz 2007.

Die Niederlande gingen 2001 einen Schritt weiter und öffneten weltweit als erste die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Noch in den 2000er Jahren folgten ihnen Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden und einige Staaten der USA. Deutschland legte 2017 nach, Österreich 2019. Gleichgeschlechtliche Paare können heute in etwa dreissig Ländern heiraten. In der Schweiz beschloss der Nationalrat dieses Jahr mit grosser Mehrheit die Ehe für alle, aber die Zustimmung des Ständerats steht noch aus. Die Schweiz sollte sich ranhalten. Sie steht stellvertretend für liberale Demokratien, die es lange versäumt haben, individuelle Freiheiten von Personen unab­hängig von ihrer sexuellen Orientierung zu garantieren.

Gerechtfertigt wird die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare noch heute mit Verweisen auf kollektivistische ­Argumente, die den Fortbestand und das Wohlergehen der ­Gesellschaft durch eine Gleichbehandlung gefährdet sehen. Auch religiöse Argumente werden bemüht. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass gleichgeschlechtliche Paare auch in Ländern Europas weiterhin staatliche Diskriminierung erfahren. In ­zahlreichen Ländern ausserhalb Europas, insbesondere in Asien und Afrika, sind homosexuelle Handlungen strafbar.

Die Strafbarkeit von Homosexualität wurde auch in westlichen Demokratien viel zu lange aufrechterhalten. Die Bringschuld des Staates ist aus liberaler Sicht aber umfassender und schliesst die Öffnung der Ehe ein. Stattet der Staat mündige Personen, die sich durch Ehe freiwillig aneinanderbinden, mit besonderen Rechten und Pflichten aus, darf er diese Bindung und ihre Rechtsfolgen nicht mit Verweis auf das Geschlecht der Beteiligten untersagen.

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