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(6) Von der freien Kunst des Heilens

«Die freie Heiltätigkeit ist gewährleistet» – mit diesem Passus der geltenden Kantonsverfassung bekennt sich Appenzell Ausserrhoden zu einer liberalen Tradition, die bis vor kurzem noch in der Schweiz als Kuriosum und Relikt galt.

Das appenzellische Gesundheitswesen unterschied sich in älterer Zeit kaum von jenem anderer ländlicher Regionen. Hier wie dort herrschte ein erstaunlicher Pluralismus im Gesundheitsmarkt. Wichtige Anlaufstellen bei körperlichen und seelischen Leiden waren klösterliche Niederlassungen, wie das 1588 in Appenzell errichtete Kapuzinerkloster oder etwa die Frauenklöster Wonnenstein bei Teufen oder Grimmenstein bei Walzenhausen, die auch von reformierten Ausserrhodern frequentiert wurden. Aktuell von grosser Ausstrahlungskraft ist die Klosterapotheke der Schwesterngemeinschaft «Leiden Christi» in Jakobsbad.

Spätestens seit dem 17. Jahrhundert wurden die örtlichen Heilwasservorkommen fleissig von den Einheimischen genutzt, während das 1749 in Gais etablierte Molkenkurwesen primär auf auswärtige Kundschaft ausgerichtet war. Zwei traditionsreiche Standorte haben in jüngster Zeit, im Zug der Wellnessbewegung, eine Renaissance erfahren. Da ist einerseits das Heilbad Unterrechstein in Grub und anderseits das Gesundheits- und Ferienhotel Hof Weissbad.

Populäre Lesestoffe, allen voran der seit 1722 erscheinende Appenzeller Kalender, gaben konkrete Handlungsanleitungen oder warteten mit belehrenden Geschichten und Lebensregeln auf. Jedenfalls gehörte die astrologische Praktik und die Aderlasstafel zum festen Bestand des Appenzeller Kalenders. Als heilsam galten indessen nicht nur Kuren und Behandlungen, die Landschaft selbst wurde von vielen Besuchern als gesundheitsfördernd erlebt und touristisch entsprechend propagiert. Als Beispiel unter vielen sei das 1911 herausgegebene Büchlein «Bergluft und Sonnenschein» genannt.

Seit Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in beiden Appenzell eine wachsende Reihe studierter Doktoren. Dazu gehörten die Ärzte Johann Georg Oberteufer (1750–1819) oder Johann Nepomuk Hautle (1765–1826). Ausgebildete Wundärzte und heilkundige Laien, Männer wie Frauen, rundeten das Spektrum ab. Ferner bestanden um 1845 in Appenzell, Heiden, Herisau, Trogen und Teufen mit Laboratorien und Herbarien ausgestattete Apotheken. Zum Kreis dieser Apothekergeneration gehörte der aus dem Württembergischen zugewanderte Carl Friedrich Frölich (1802–1882), der sich als Herausgeber botanischer Werke einen Namen machte. Zwischen 1874 und 1879 entstanden dank uneigennütziger Förderung durch Dr. Emil Fisch (1830–1904) zeitgemässe Krankenhäuser in Heiden, Trogen, Herisau und Appenzell. Zu diesen Regionalspitälern gesellte sich 1908 die im Pavillonsystem erbaute kantonale Heil- und Pflegeanstalt Herisau. Das heutige Psychiatrische Zentrum Appenzell wird in den kommenden Jahren eine umfassende Erneuerung erfahren.

Im Rahmen des 1798 errichteten helvetischen Einheitsstaates sah sich das Appenzellerland erstmals mit der von aussen eingebrachten Konzeption einer rationalen Ordnung des Gesundheitswesens konfrontiert. Im Zuge der Gründung des kurzlebigen Cantons Säntis bliesen die zentralstaatlichen Behörden, mit der 1798 erlassenen Medicinalproclamation und der Schaffung einer Sanitätskommission, zum Kampf gegen «Quacksalber» und «Afterärzte». In der Folge traten die kantonalen Behörden mit Verordnungen und Bussenverfügungen gegen Volksmedizin und Laienärzte an.

Der Umstand, dass solcherlei Massnahmen selbst von Behördemitgliedern fortwährend torpediert wurden, brachte Landammann und Arzt Mathias Oertli (1777–1837) bereits 1821 zur resignierten Feststellung: «Der Landmann sieht die Arzneikunde als eine freie Kunst an, deren Ausübung jedem gestattet sei, und will die Freiheit haben, zur Heilung zu berufen, wen er will. Darum wird die Quacksalberei nie aufhören. In der reinen Demokratie ist das nicht zu ändern.» So setzte das 1871 mit grossem Mehr von der Landsgemeinde genehmigte «Gesetz über die Freigebung der ärztlichen Praxis» den jahrzehntelangen obrigkeitlichen Bemühungen um Überwindung der Komplementärmedizin ein Ende. Dessen liberale Postulate zeitigten Langzeitwirkung. Weder das erste Gesundheitsgesetz von 1965, das eine Bewilligungspflicht für Heilpraktiker vorsah, noch die Totalrevision von 1986 mit neuen Prüfungen für Heilpraktiker und Zahnärzte rüttelten am Grundsatz der freien Heiltätigkeit.

Im Gefolge des Freigebungsgesetzes von 1871 resultierten tiefgreifende Veränderungen in der personellen Struktur der Heilpraktiker. Wie es die Sanitätskommission vorausgesagt hatte, wurde der Kanton zum Ziel vieler Zuzüger, die vorgaben, irgendeine Kunst im Heilfache zu verstehen. Zum wachsenden Dunstkreis der ohne jegliche Staatsaufsicht agierenden «Naturärzte» gehörte der aus Westfalen nach Herisau eingewanderte Rudolf Fastenrath (1856–1925). Dieser Jüngling empfahl sich als «med. sex.» für Geschlechts- und Frauenleiden, und seine Behandlungen von Haut-, Magen- und Geschlechtskrankheiten sowie der über Inserate forcierte Versandhandel entwickelten sich schnell zum lukrativen Geschäft.

Die neue Generation von «frei Heiltätigen», die sich in den verkehrstechnisch gut erschlossenen Gemeinden Herisau, Teufen und Speicher konzentrierten, ist in einer Bestandesaufnahme von 1911 präsent. Im Jahre 1958 waren von den 150 im Kanton tätigen Heilpraktikern nicht einmal mehr ein Zehntel Ausserrhoder Bürger. Nachfolgend stieg der Frauenanteil unter den Frei Heiltätigen bis 1998 auf 52 Prozent; laut Statistik standen in jenem Jahr 113 Männern 124 Frauen gegenüber. Mit dem Zuzug auswärtiger Heiltätiger fanden neue Therapieformen und Heilmethoden Eingang. Die klassische Pflanzenheilkunde und Homöopathie wurde ergänzt durch Magnetopathie, Akupunktur, Geopathie und Spagyrik. Parallel zur Technisierung der Schulmedizin, erweiterte sich das Spektrum der in Heilpraxen verwendeten Apparaturen. Ferner begünstigten gesetzliche Praxisfreiheit und ungehinderter Versandhandel das Aufkommen einer regionalen Heilmittelindustrie, die 1967 bereits 13 Betriebe zählte.

Die freie Heiltätigkeit, die lange Zeit eine ausserrhodische Spezialität darstellte, öffnete ein nahezu unbegrenztes Aktionsfeld. Da früher behördliche Kontrollen und Beschränkungen ganz fehlten, waren Missbräuche keine Seltenheit. Sie sorgten regelmässig und über die Landesgrenzen hinaus für verständnisloses Kopfschütteln und kritisches Medienecho. Anderseits fanden Angebote von Frei Heiltätigen trotz allen schulmedizinischen Fortschritten stets grossen Zuspruch.

Mit dem Milleniumsjahr 2000 kam das ausserrhodische Gesundheitswesen erneut in Bewegung. Zu Jahresbeginn erfolgte die Gründung des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden, am Jahresende sorgte das neue Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte für Aufregung. Dieses Bundesgesetz führt bei den Heilmittelherstellern zu einer Flurbereinigung. Einerseits erlaubt es einzelnen innovativen Akteuren den erfolgreichen Schritt zu Grossproduktion und globaler Präsenz, anderseits wird es das Verschwinden vieler Trittbrettfahrer und einiger Kleinst-Vertriebsfirmen herbeiführen. Zur ersten Gruppe gehören die Firmen Hänseler AG in Herisau und Herbamed AG in Bühler, die mit ihren pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln weltweit präsent sind. Noch weitgehend unausgeschöpft ist das Potential nach eigenen Formeln entwickelter Hausspezialitäten (Artikel 9 des Eidgenössischen Heilmittelgesetzes vom 15.12.2000). In Kombination mit dem Binnenmarktgesetz eröffnet sich hier für gut qualifizierte Gesundheitsfachleute ein attraktives Tätigkeitsfeld.

Trotz zunehmender Konkurrenz durch andere Standorte, hat das Appenzellerland seinen guten Ruf bewahrt, und dies nicht nur im Umfeld der Heilmittelproduktion und der freien Heiltätigkeit, sondern auch im Bereich der stationären Einrichtungen und der spitalexternen Betreuung, die sich bei Patienten und Patientinnen grosser Zufriedenheit erfreuen. Für Kontinuität und Neubeginn steht das auf den 1.1.2008 in Kraft getretene Gesundheitsgesetz. Es regelt einerseits Grundfragen der medizinischen Versorgung und geht anderseits vom Grundsatz aus, dass jede Person im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten Verantwortung für die eigene Gesundheit trägt.

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(0) Auftakt

«Herkunft aber bleibt stets Zukunft» – so Martin Heidegger. Doch genügt der Stolz auf die Herkunft, um stets auch Zukunft zu haben? Die beiden Appenzell, Innerhoden und Ausserrhoden, sind – jedes in seiner Weise – traditionsbewusst. Heimat wird in beiden Gemeinschaften nicht «im Blick zurück» erlebt, sondern im behutsamen Umgang mit dem Neuen. Zunächst muss […]

(2) «Wir haben einen Sympathiebonus»

Robert Nef im Gespräch mit Marianne Kleiner Von aussen wird das Appenzellerland mehr von seiner traditionellen Seite wahrgenommen. Tatsächlich haben die kleinen Gemeinschaften nur überlebt, weil sie sich immer wieder an neue Situationen angepasst haben, ohne ihre Eigenheiten aufzugeben. Gedankenaustausch zweier Appenzeller über ihren Heimatkanton.

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