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(3) Mehr Freiheit, mehr Kinder

Wir brauchen Kinder. Deshalb braucht es eine Familienpolitik – wenn auch eine andere als die, die wir kennen.

Warum es verschweigen? Ich verabscheue den Ausdruck «individuelle Rechte». In meinen Augen steht er für die Schieflage, in die unsere Gesellschaft geraten ist, in der ein fast zur Religion erhobener Individualismus die menschlichen Beziehungen ruiniert und die Fähigkeit zu gemeinschaftlichem Leben gefährdet. In der Tat: wer ununterbrochen darauf pocht, seine individuellen Rechte respektiert zu sehen oder mit neuen ausgestattet zu werden, ist im allgemeinen egozentrisch. Er übersieht leicht, dass seine Rechte nur verbunden mit der Pflicht existieren, die Rechte der andern zu achten. Doch «Pflicht» ist ein schauderhaft vorgestriges Wort.

Den individuellen Rechten ziehe ich bei weitem die individuellen Freiheiten vor, und zwar, erstens, weil philosophisch gesehen, in der Freiheit Verantwortung enthalten ist. Es kann individuelle Rechte ohne entsprechende individuelle Pflichten, es kann jedoch keine Freiheit ohne Verantwortung geben. Verantwortungslose Freiheit ist eine Form des Grössenwahns. Und der Wahnsinnige ist nicht frei.

In jeder Gesellschaft herrscht die ständige Versuchung, die individuellen Freiheiten durch individuelle Rechte zu ersetzen; denn die Ausübung der Rechte kann überwacht und der Kampf gegen deren Missbrauch einer Gewalt, also dem Staat überantwortet werden. Und dieser braucht dazu lediglich eine effiziente Polizei und genügend Gerichte.

Die Ausübung der individuellen Freiheiten ist viel subtiler. Sie verlangt vom Menschen die Beherrschung seiner selbst, und es ist genau die der Freiheit immanente Verantwortung, die dabei ins Spiel kommt. Der Staat kann dann teilweise von seinem Kampf gegen Missbräuche entbunden werden, vorausgesetzt, der einzelne sei tatsächlich frei und man werfe nicht Rechte und Freiheiten durcheinander.

Die Fähigkeit, mit der Freiheit umzugehen, setzt eine anspruchsvolle Erziehung voraus. Es ist sehr viel einfacher, die individuellen Rechte zu lehren als die individuellen Freiheiten. Für die Freiheiten bedarf es einer Lehre der Achtung der Person des anderen und seiner eigenen – einer Lehre, die für den Meister ebenso anspruchsvoll ist wie für den Schüler; denn sie beruht hauptsächlich auf dem Beispiel und verlangt eine absolute Deckungsgleichheit zwischen dem, was der Meister vertritt und dem, was er tut. Unter «Meister» verstehe ich Eltern, Lehrer, Arbeitgeber, Behörden, jeden nach Funktion oder Alter «Vorgesetzten».

Ich glaube an die grundlegende Gleichheit zwischen Mann und Frau – ihre Gleichheit als Personen, Gleichheit ihrer Potentialitäten, Gleichheit in der Fähigkeit zum Guten und zum Bösen. Gleiches Gewicht aber lege ich auch auf ihre Unterschiede, die bereichernd und notwendig sind – Unterschiede der Sensibilität manchmal, Unterschiede in der Art der Wahrnehmung der Dinge, der Art, mit Problemen fertigzuwerden. Genau diese Unterschiede sind der Ausdruck individueller Freiheit. Sie sind es, die das Postulat gemischtgeschlechtlicher Zusammensetzung gewisser Entscheidungsträger rechtfertigen – nie aber eine Quotenregelung; denn Quoten sind seichteste Arithmetik, während die Unterschiede zwischen Mann und Frau eine Sache der Werte sind, von der ich jedoch nicht glaube, dass sie als solche eine unterschiedliche prinzipielle Rollenzuteilung zwischen Mann und Frau rechtfertige.

Dagegen gibt es einen rein objektiven Unterschied, der unter Umständen eine unterschiedliche Rollenverteilung zu begründen vermag. Er betrifft die Zeugungsfähigkeit, und auf diesen Punkt möchte ich etwas eingehender zu sprechen kommen. Die Frauen haben in unserer westlichen Gesellschaft einen beträchtlichen Vorteil gegenüber den Männern: sie können – theoretisch – «wählen» zwischen einer Karriere und einer Familie. Ich sage ausdrücklich «theoretisch»; denn die Wahl wird eingeschränkt: durch wirtschaftliche Realitäten, durch den Markt, soziale Zwänge, die allgemeinen Lebensumstände. Aber in Wirklichkeit besteht die Wahl dennoch.

Es gilt, sich bewusst zu machen, dass diese Wahl für viele Frauen eine grosse Belastung darstellt. In der Tat, nach Jahren der Ausbildung oder des Studiums, oder bei Aussicht auf eine interessante Karriere, ist der Wunsch natürlich und verständlich, den eingeschlagenen Beruf weiterzuführen. Doch das Berufsleben nimmt keine Rücksicht auf die Anforderungen an die Verfügbarkeit der Frau, die von einer Familie – und ganz besonders von der Mutterschaft – ausgehen. Dabei aber kann nun die Frau, im Gegensatz zum Mann, nicht hoffen, über ein bestimmtes Alter hinaus zeugungsfähig zu bleiben, und die Phase ihrer Fruchtbarkeit fällt ausgerechnet mit der Periode zusammen, während der man sein Berufsleben aufbaut. Hier liegt eine spezifische Besonderheit der Frau, die sich nicht wegdiskutieren lässt – ein wirkliches gesellschaftliches Problem. Und man komme nun nicht mit der Behauptung, es sei doch keine Sache, Kinder in die Welt zu stellen und sich dann halt entsprechend zu organisieren, oder die Kinder in einer Krippe abzugeben, bei Tagesmüttern; oder halt etwas später im Leben zu medizinisch unterstützten Zeugungsmethoden zu greifen. Nein! Das Kind ist nicht ein Luxusartikel, den man sich leistet und dann in eine Vitrine stellt. Es braucht Eltern, möglichst noch junge und solche, die bereit sind, dem Kind den Vorrang vor beruflichen Ambitionen zu geben.

Nach meiner Ansicht ist die Zeugungsunfähigkeit über ein gewisses Alter hinaus der einzige – ein rein objektiver – Unterschied, aus dem sich Rollenunterschiede zwischen Mann und Frau herleiten liessen. Auf dem Gebiet der Familienpolitik müsste ihm somit eine grundlegende Bedeutung zugemessen werden.

Die Gesellschaft bedarf der Kinder, um sich in die Zukunft zu projizieren. Sie bedarf ferner solcher Kinder, die fähig sind, kompetente und verantwortungsbewusste Erwachsene zu werden, um derart zur Entwicklung und Entfaltung der menschlichen Gemeinschaft beizutragen. Dagegen zerstört sich die Gesellschaft, wenn es nicht mehr genügend Kinder gibt oder wenn jene, die in sie eintreten, egoistisch bleiben, schwach, feige, unausgeglichen, unwissend oder unverantwortlich.

Die Familienpolitik dreht sich folglich um die Suche, wie der Gesellschaft zu den besten Kindern – zukünftigen Erwachsenen – zu verhelfen sei, deren sie für ihre Existenz und ihren Fortschritt bedarf. Dazu ist als erstes ein Grundrahmen festzulegen. Dieser muss stabil und der Fortpflanzung förderlich sein. Auf die Gefahr hin, als hoffnungslos verzopft zu gelten, behaupte ich also, dass die Ehe die Grundbedingung ist und dass eine ihren Namen verdienende Familienpolitik mit dem Schutz der Ehe beginnen muss, was sie in unserer Gesellschaft nun aber gerade nicht tut, nachdem diese die Ehe und gleichgeschlechtliche Paare gleichermassen schützt. Was passiert ist, ist passiert. Aber man muss sich der Tatsache stellen, dass man mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft, das den Partner gleichen Geschlechts dem Ehepartner gleichstellt, die erste Säule der Familienpolitik in Trümmer gelegt hat.

Ausgehend von der Ehe als Rahmen, müsste die Familienpolitik den verheirateten Paaren – mit Kindern oder ohne – einen speziellen Status zuerkennen, der günstiger zu sein hätte als derjenige aller anderen Paare (gleichgeschlechtlichen oder Konkubinaten) oder der Ledigen, in steuerlicher Hinsicht in erster Linie, und dann auch bezüglich der Sozialversicherungen. In dieser Beziehung ist die für die Alters- und Hinterlassenenversicherung gewählte Lösung nicht zufriedenstellend, insofern als die Ehepartner zusammen Anrecht auf lediglich anderhalb Renten haben, selbst wenn jeder von ihnen genügend Beiträge für eine volle Rente eingezahlt hat. Diese «Bestrafung» wird vom Vorteil nicht korrigiert, den die Befreiung von Beitragsleistungen darstellen kann, die demjenigen Ehepartner zugestanden wird, der selbst keine gewinnbringende Tätigkeit ausübt, dessen Partner jedoch das Äquivalent eines doppelten Beitrages entrichtet.

Es versteht sich auch von selbst, dass die Besteuerung, unabhängig vom Ehestand, jeden Elternteil mit abhängigen Kindern bevorzugt behandeln müsste.

Einer der interessantesten Punkte der Familienpolitik ist ohne Zweifel derjenige, der mit dem zeugungsfähigen Alter der Frau und mit der Zuständigkeit für die Erziehungsaufgaben in der Familie zu tun hat. Es ist dies ein Gebiet, auf dem die öffentliche Hand und die Wirtschaft zusammenarbeiten können. Es geht beispielsweise darum, die Bedeutung und den Wert der den Kindern gewidmeten Zeit und den Wert der Erfahrung anzuerkennen, die in den der Familie gewidmeten Jahren erworben wurde. Eine solche Anerkennung setzt einerseits eine Modifikation der Zulassungsbedingungen zu gewissen Berufen voraus, und anderseits die Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung, wenn die Kinder einmal aus dem Gröbsten heraus sind. In diesem Zusammenhang liessen sich steuerliche Anreize zugunsten von Firmen denken, die zu einer Wiedereingliederung tatkräftig Hand bieten.

Bei vielen Firmen gibt es Betreuungseinrichtungen für die Kleinkinder ihrer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, was sicherlich eine prima Sache ist. Hingegen bin ich kein Fan öffentlicher Kinderkrippen. Es wäre weit normaler, dass die Eltern eine private Krippe ihrer eigenen Wahl bezahlen und dann eine Pauschale von den Steuern absetzen könnten. Es steht ausser Zweifel, dass die Anzahl alleinerziehender Mütter ein Problem bildet. Das «Recht» auf einen Krippenplatz stellt jedoch keineswegs eine individuelle Freiheit dar, ganz besonders dann nicht, wenn der Bedarf das Resultat der mütterlichen Entscheidung ist, ein vaterloses Kind in die Welt zu setzen; denn dies ist eine Art Verantwortungslosigkeit dem Kind gegenüber. Familienpolitik ist nicht dazu da, solcherlei Egoismen zu unterstützen. Aber anderseits versteht es sich, dass man sich nicht auf Gewissensprüfungen oder Checks der Lebensumstände einlassen noch das Kind für die Lebensphilosophie seine Mutter büssen lassen kann.

Offensichtlich gesellt sich zur Fortpflanzungsproblematik das Problem der wachsenden Anforderungen an den persönlichen Einsatz im Beruf. Ob Mann oder Frau – wer einer verantwortungsvollen Beschäftigung nachgeht, von dem wird erwartet, dass er sich dafür mit Leib und Seele einsetzt. Wie also auch noch Zeit für die Familie erübrigen? Die Wirtschaft ist aufgerufen, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Wieviele Paare brechen nicht auseinander, weil keiner der beiden Partner Zeit für den anderen hat? Die Arbeitgeber sollten, im Rahmen des überhaupt Möglichen, Hand zu flexiblen Arbeitszeiten oder zu Teilzeitarbeit bieten.

Die Familienpolitik ist kein Allheilmittel für alle Probleme. Sie setzt voraus, dass sie auf den in einer Gesellschaft gültigen Werten beruht. Wenn nun diese Gesellschaft nur noch die individuellen Rechte hochhält, dann kann folgerichtig jedermann soziale Infrastrukturen fordern, die ihm oder ihr gestatten, Karriere zu machen, und gleichzeitig verlangen, dass der Staat für die Kinder aufkommt, die er daneben auch noch braucht. Man trennt dann systematisch die Eltern- von der Gattenfunktion, man negiert die Bedeutung der Ehe, man straft die Eheleute steuerlich oder sozial und behandelt sie nur noch wie Einzelpersonen. Auf der beruflichen Ebene verlangt man einen hundertprozentigen Einsatz in der Arbeit. In einem strikten Nebeneinander, vielleicht unter demselben Dach, laufen dann Eltern und Kinder die Gefahr völliger Entfremdung, wenn nicht gar der Rivalität bei der Suche nach ein wenig Zuneigung oder Zuwendung. Das Problem ist viel ernster, als man gerne glauben möchte. Es spiegelt die Vergötzung der individuellen Rechte anstelle der Hochachtung vor den individuellen, mit dem Sinn für Verantwortung verbundenen Freiheiten. Und damit sind wir wieder am Anfang unserer Betrachtungen angelangt.

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(0) Auftakt

«Das ist privat» ist eine häufige Antwort, wenn es um familiäre Fragen geht. Doch wieweit soll das gelten? Wenn hinter geschlossenen Haustüren Familienangehörige misshandelt, Kinder bis zum Hungertod vernachlässigt, Frauen vergewaltigt und demente Verwandte an ihren Betten festgebunden werden, dann muss die Gesellschaft, muss der Staat einspringen. Doch wenn wir das Extrem verlassen? Wann darf […]

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