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(2) Die Armut damals auf dem Land war gross

Suzann-Viola Renninger im Gespräch mit Josef Mooser Was uns heute skandalös erscheint, gehörte im 19. Jahrhundert zur Normalität: Massenarmut auf dem Land. Die Situationen der Familien, aus denen die Verdingkinder stammten, waren noch viel prekärer. Versuch einer historischen Kontextualisierung.

«Der Kuhstall war mein Wohnzimmer»; «Arbeitete ich viel, bekam ich Schläge, arbeitete ich nicht, bekam ich auch Schläge»; «Und einfach immer dieser Hunger, dieser Hunger». Diese Aussagen dreier ehemaliger Verdingkinder können stellvertretend für viele stehen. Aus heutiger Sicht ist das Urteil rasch gefällt. Es stellt sich die klassische Frage der Nachgeborenen: Warum wurde nichts dagegen getan?

Um hier eine Antwort zu finden, muss man sich drei Konstellationen vor Augen führen. Zum einen die allgemeine Knappheit und die Härte des Lebens zu jener Zeit, und zum andern die besonders verschärfte Massenarmut in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Als Drittes kommt hinzu, dass im 19. Jahrhundert die Arbeit vorwiegend in den Familien stattfand. Die Arbeit in Unternehmen ist ein Produkt des Industriekapitalismus, der sich damals erst allmählich durchzusetzen begann. Die Relevanz der Folgen der familienwirtschaftlich organisierten Arbeit in Landwirtschaft und Heim-industrie für Europa wird heute immer wieder vergessen und stattdessen einseitig auf aussereuropäische Länder projiziert: die Kinderarbeit. Doch bis weit ins 20. Jahrhundert war sie auf dem Land auch in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit. Ab dem Alter von 10 Jahren mussten die Kinder auf dem Hof mitarbeiten. Im sozialen und kulturellen Kontext der Familienwirtschaft war das eine Selbstverständlichkeit.

Sie meinen, da gliederte sich die Arbeit der Verdingkinder nahtlos ein?

Diese Kinder wurden gebraucht, als Arbeitskräfte, aber auch weil man Geld für ihre Aufnahme erhielt. Bezeichnenderweise nahm dieses Kostgeld mit zunehmendem Alter der Kinder fortlaufend ab. Es hiess, die Kinder könnten ja nun mehr selbst dafür arbeiten, dass sie in der Bauernfamilie Kost und Logis erhielten. Und das war wiederum für viele Pflegeeltern eine Einladung, die Kinder als Arbeitskräfte bis zum letzten auszubeuten. In dem Standardlehrbuch der Historiker und Sozial-

wissenschafter Christoph Sachsse und Florian Tennstedt findet sich über die Geschichte der Armen- und Sozialpolitik seit dem späten Mittelalter folgender Satz: «Die Geschichte der Armenfürsorge auf dem Land im 19. Jahrhundert ist weithin eine Geschichte der Grausamkeit.» Die grausame Situation der Verdingkinder ist ein Beleg dafür.

Grausam aus heutiger, oder auch aus damaliger Sicht?

Auch aus damaliger. Das hätte man schon vor mehr als 100 Jahren so schreiben können. Das Bewusstsein war vorhanden, und schon im späten 19. Jahrhundert gab es in den Städten eine Bewegung zur Reform der Armenpolitik. Man hatte entdeckt oder, richtiger, wiederentdeckt, dass es Armut nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Land gab. Und dass die Armenunterstützung hier viel geringer ausgebildet war als in den Städten, so gering, dass man davon sprach, sie sei menschenunwürdig.

Welche Folgen hatte diese Erkenntnis?

Eine Folge war die Neufassung der Armengesetze, insbesondere in der Organisation der Finanzierung der Armenunterstützung, etwa im Gesetz des Kantons Bern von 1897 mit einem Lastenausgleich der Kosten zwischen den Gemeinden und staatlichen Subventionen, die durch eine kantonale Armensteuer aufgebracht wurden. Daneben sind – im Rahmen der Professionalisierung der Armenpflege – Impulse zur Humanisierung im Umgang mit den Armen zu beobachten. Säuglinge und kleine Kinder etwa waren bis dahin oft schlichtweg verhungert oder an nicht weiter beachteten Krankheiten gestorben. Doch jetzt begann man, auch diese Kinder unter medizinischen Gesichtspunkten zu sehen und sich zu fragen, ob ihre Ernährung ausreichend sei oder ob sie an therapiebedürftigen Krankheiten litten. Daneben gab es aber weiterhin Prügelstrafen und die ganze strukturelle Demütigung der Kinder aus den sogenannten anormalen Verhältnissen. Erste Humanisierungsschritte und Grausamkeiten existierten noch nebeneinander.

«Grundsätzlich kann ich die Leute nicht schlechtmachen. Sie kämpften auch ums Überleben», erzählt ein ehemaliges Verdingkind von seiner Pflegefamilie, das 1945 siebenjährig weggegeben worden war. Inwiefern stehen diese Grausamkeiten mit der extremen Armut der Landbevölkerung in Zusammenhang?

Seit dem 18. Jahrhundert war die ländliche Gesellschaft überwiegend eine Gesellschaft von Armen. Die Mehrheit der Bevölkerung waren keine hablichen Bauern, also Bauern mit zumindest so viel Landbesitz, dass sie davon ihre Familie ernähren konnten. Die Mehrheit lebte daher unter sehr prekären Umständen. Hinzu kamen periodische Schocks wie Teuerungen oder Ernteausfälle, die unmittelbar zu Hungersnöten führten. Die Verdingkinder waren Kinder, die aus noch prekäreren Verhältnissen kamen: Waisenkinder, Kinder aus zerbrochenen Familien, unehelich geborene Kinder, oder Kinder von Eltern, die so hilflos arm waren, dass sie ihre Kinder nicht ernähren konnten. Diese Kinder wurden daher in andere Familien plaziert, oft mit Unterstützung der Gemeinden.

Doch warum gerade in Familien, die ebenfalls arm waren und kaum für die Kinder aufkommen konnten?

Die Familien erhielten für den elementaren Lebensunterhalt der Kinder ein Kostgeld. Und daher war die Aufnahme von Pflegekindern gerade für selber in prekären Verhältnissen lebende Familien attraktiv. Auch für viele alleinstehende, verarmte alte Frauen.

War die Plazierung von Kindern eine Funktion von Angebot und Nachfrage? Versuchten die Gemeinden, die Kinder dort unterzubringen, wo es am wenigsten kostete – und die armen Familien oder alleinstehenden Frauen versuchten, einander zu unterbieten?

Es war genau solch ein teuflischer Kreislauf. Er gipfelte in den Mindestversteigerungen, wie Jeremias Gotthelf sie 1837 im «Bauernspiegel» beschrieben hat. Die Kinder wurden auf dem Markt feilgeboten und demjenigen gegeben, der das geringste Kostgeld forderte. Das war nicht mehr weit von einem Sklavenmarkt entfernt.

Wie sah es mit der Schulpflicht der Verdingkinder aus?

Den Liberalen des 19. Jahrhunderts galten Bildung und Arbeit als die wesentlichen Mittel, aus der Armut herauszukommen. Der liberal geprägte Staat hat daher gegenüber den Armen nicht auf die Schulpflicht verzichtet. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden private Vereine zur Armenerziehung gegründet, die darauf achteten, dass auch die Verdingkinder eine Schulbildung erhielten. Die Umsetzung der Schulpflicht war freilich ein mühsamer Prozess. Selbst wenn die Verdingkinder zur Schule gingen, waren sie oft von der Arbeit so erschöpft, dass viele kaum lesen und schreiben lernten. An die Erledigung von Hausaufgaben etwa war für sie kaum zu denken.

Warum fällt es uns aus heutiger Sicht so schwer, das Ausmass und die Gründe für die Grausamkeit zu begreifen?

Weil wir rasch aus den Augen verlieren, dass wir von einem sehr hohen Wohlfahrtsniveau her urteilen und daher übersehen, wie gross früher die Armut gerade auch auf dem Land war. Vieles, was wir heutzutage als grausam bezeichnen – Kinder, die hungerten, hart arbeiten mussten und keine Ausbildung bekamen –, war eine Folge der Armut.

Wollen Sie damit sagen, dass von grausamem Verhalten nur dann gesprochen werden kann, wenn es eine weniger grausame Alternative gegeben hätte? Dass also die Armut und ihre Folgen wie ein nicht zu verändernder Naturzustand hingenommen und daher nicht als grausam wahrgenommen wurden?

So können Sie das sehen. Die Wahlmöglichkeiten damals waren begrenzt. Zumindest die materiellen. Man muss aber die Folgen materiellen Notstands von sozialer Grausamkeit unterscheiden. Grausamkeit hat wohl immer eine soziale Dimension.

Worin äusserte sich solche Grausamkeit?

Etwa wenn die Verdingkinder anders behandelt wurden als die leiblichen Kinder. Wenn sie zur Weihnacht kein Geschenk erhielten. Oder während der Mahlzeiten nicht mit der Familie am Tisch sitzen durften. Oder weniger zu essen erhielten, obwohl genug da war. Noch ein zusätzlicher Punkt sollte bei unseren heutigen Urteilen nicht vergessen werden. Wir haben heute eine andere Vorstellung von Kindheit und Jugend. Diese gelten uns als ein Schonraum, und ihr Ende fällt für gewöhnlich mit dem Zeitpunkt zusammen, zu dem ein Jugendlicher arbeitsfähig wird, ins Berufsleben eintritt oder eine höhere Ausbildung beginnt, also gegen Ende des zweiten Lebensjahrzehnts. Die Kinder auf dem Land hingegen muss-ten arbeiten, sobald sie physisch dazu in der Lage waren, also in der Regel spätestens mit 10 Jahren. Und damit endete die Kindheit. Überspitzt gesagt, waren die Verdingkinder in damaligen Augen häufig keine Kinder, sondern arbeitsfähige kleine Erwachsene. Kinderarbeit ist für uns heutzutage nur noch im Rahmen aussergewöhnlicher Umstände vorstellbar. Daher verbinden wir die Verdingkinder schnell mit Sklaverei. Im 19. Jahrhundert entsprach es der Normalität, dass die Kinder, alle Kinder, zur Erwirtschaftung des Lebensunterhalts herangezogen wurden.

Würden Sie so weit gehen, dass unsere gewohnten moralischen Kategorien und Urteilsverfahren nicht oder nur eingeschränkt auf die damalige Zeit angewendet werden können?

Nein. Das nun auch nicht. Denn der Umgang mit diesen Kindern darf umgekehrt nicht verharmlost werden. Allerdings gab es im Kontext der Armut der letzten Jahrhunderte eine grosse Härte im Umgang mit denen, die noch ärmer waren und einen Grad oder mehrere unterhalb des allgemeinen Knappheitsniveaus lebten. Darüber gab es immer wieder Empörung. Und – wenn auch erfolglose – punktuelle Revolten der ganz Armen. Erfolglos, weil sie einfach niedergeknüppelt wurden, wenn sie, vom Hunger getrieben, vor die Tore der Höfe kamen und um Brot bettelten. Auch die Kriminalität der Armen, etwa der Holzdiebstahl, war eine Folge der von ihnen als empörend empfundenen Situation.

Wie äusserte sich die Empörung bei jenen, die selber nicht unter diesen Zuständen litten, also den Geistlichen, Lehrern, hablichen Bauern oder wohlhabenden Städtern?

Bei diesen Gruppen äusserte sich die Empörung zunächst in einer sehr einseitigen Wahrnehmung der Armut. Es gehörte zu den Selbsttäuschungen des 19. Jahrhunderts, dass man Armut vor allem als ein Phänomen der wachsenden Städte wahrnahm und mit dem Industriekapitalismus in Verbindung brachte. Man pflegte die Vorstellung, dass auf dem Land die Armut nicht so ausgeprägt und die Verhältnisse in Ordnung seien. Daher setzten die Reformkräfte auch fast nur in den Städten an. Ein wesentliches Element war, dass die Chance auf Armenunterstützung an bestimme Herkunftsbedingungen geknüpft war, an das sogenannte Heimatrecht. Hilfe bekam man nur in der Herkunftsgemeinde, dort wo man geboren (oder heimatberechtigt) war, nicht am Aufenthaltsort. Die Landbevölkerung, die vor der ländlichen Armut in die Städte geflohen war, wurde im Fall der Unterstützungsbedürftigkeit daher kurzerhand wieder in ihre jeweilige Heimatgemeinde ausgeschafft. Erst später wurden – oft zäh umstrittene – Regeln für Ausgleichszahlungen zwischen Heimat- und Wohnortgemeinden geschaffen.

Hört sich alles recht hoffnungslos an. Wo sehen Sie als Historiker Ausgangspunkte für die Humanisierung, die später dann ja eingetreten ist?

Anfangs des 20. Jahrhunderts. Deutlich wird das etwa an der Unterscheidung zwischen würdigen und unwürdigen Armen, die sich zu jener Zeit zu ändern begann. Im 19. Jahrhundert war ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung von Armut die Frage, ob der Arme arbeitsfähig war oder nicht. Ein Armer, der noch einigermassen bei körperlichen Kräften, aber nicht arbeitswillig war, galt als ein unwürdiger Armer und wurde von der Unterstützung ausgeschlossen. Unterstützung konnten nur würdige Arme erwarten, und als solche galten arbeitsunfähige Arme, also arme Männer und Frauen, die krank, invalid oder alt und gebrechlich waren. Sie verloren aber mit der Unterstützung ihre politischen Rechte. Aufgrund der sozialpolitischen Reformen des frühen 20. Jahrhunderts wuchs das Bewusstsein, dass auch der Verlust von Arbeitsmöglichkeiten eine Ursache von Armut sein kann, für die der betroffene Mensch keine Schuld trägt. Arbeitslos gewordene Menschen verloren nicht länger ihre politischen Rechte. Auch wenn die materiellen Umstände grausam blieben, bedeutete die Ausschaltung solcher Diskriminierungsmechanismen auf der rechtlichen Ebene einen Humanisierungsschritt.

Der Fortschritt ist also eher durch Veränderungen in den Rechtsauffassungen angestossen worden und weniger über eine moralische Sensibilisierung?

Soweit man in der Armen- und Fürsorgepolitik überhaupt von Fortschritt reden kann, kommt er durch das Festschreiben von Rechten und durch den allgemein steigenden Wohlstand zustande. Die moralische Sensibilisierung ist dann die Folge der Sozialisierung in einem veränderten Rechtssystem. Die älteren Formen der Armenunterstützung hatten das Überleben zum Ziel. Die Armen sollten nicht verhungern und auch ein Dach über dem Kopf haben. Mehr nicht. Das war die materielle Norm des Unterstützungswesens, die als selbstverständlich angesehen wurde. Seit den 1960er Jahren wird die Sozialhilfe hingegen als eine Teilhabe am durchschnittlichen gesellschaftlichen Lebensstandard gesetzlich festgeschrieben. Dadurch werden wir sensibilisiert. Oder vielleicht auch nur gezwungen, die Armut mit anderen Augen zu sehen. In unserem Recht sind ja nicht selten demokratische Einsichten enthalten, die ein Grossteil der Bevölkerung nicht teilt.

Was war die Rolle der Kirchen?

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften spielten normativ eine wichtige Rolle. Sie vertraten in Predigt und Lehre gewisse Mindeststandards für den solidarischen Umgang mit Armen und motivierten die einzelnen und die Gemeinden zur «Wohltätigkeit». Die Kirchen waren in der Armenpflege auch deswegen wichtig, weil sie in Form von Stiftungen ein gewisses Vermögen verwalteten, das zur Unterstützung der Armen eingesetzt werden konnte. Im 19. Jahrhundert haben neue Orden und Kongregationen in der katholischen Kirche und besondere Gemeinschaften in den protestantischen Kirchen Bedeutendes geleistet in der Bekämpfung der Armut. Aber diese Anstrengungen konzentrierten sich wiederum mehr auf die Städte als aufs Land, und die Mittel waren begrenzt. Die Kirchen taten sich auch schwer, die strukturellen Ursachen der Armut zu erkennen, wie das mehr oder weniger grosse Misstrauen in kirchlichen Kreisen nicht nur gegen die sozialistische, sondern auch gegen die christliche Arbeiterbewegung erkennen lässt. In der christlichen Wahrnehmung der Armen war zugleich auch ein fatalistisches Moment enthalten. Die Kirchen trugen so auch bei zu einer Mentalität, die sich mit der Situation arrangierte. Zum Umgang mit den Armen gehörte immer auch ein ziemliches Mass an Gleichgültigkeit.

Jede Gesellschaft hat ihre blinden Flecken. Wenn wir uns über die Verdingkinder empören, dann setzen wir uns damit aufs hohe Ross. Und laufen Gefahr zu vergessen, dass möglicherweise auch unsere Zeit ihre Verdingkinder hat. Vielleicht sind das die Kinderarbeiter in den Fabriken Asiens, vielleicht sind es die Kindersoldaten in Afrika. Wenn im 19. Jahrhundert ein Verdingkind verprügelt wurde, die Schreie weit über den Hof hinaus hörbar waren und der Nachbar dennoch nicht eingriff – lässt sich das parallelisieren mit unserer Gleichgültigkeit gegenüber den Leiden von Kindersoldaten und Kinderarbeitern in anderen Kontinenten, die uns die Massenmedien ins Wohnzimmer bringen?

Als Journalistin muss man solche Vergleiche ziehen. Sie zielen auf die spektakulären Fälle. Als Historiker muss ich das nicht. Als Historiker versuche ich, die Vergangenheit zu beschreiben, zu verstehen und zu erklären. Das ist schon schwer genug.

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(0) Auftakt

In den Pflegefamilien wurden sie meist nicht mit Namen genannt; sie hiessen schlicht Verdingmädchen oder Verdingbub. Noch vor 50 Jahren gehörten die Verdingkinder – ein Wort, das nur das Schweizerdeutsche kennt – zum ländlichen Alltag und arbeiteten für Kost und Logis bei fremden Bauern. Heutzutage rufen die nackten Zahlen meist ungläubiges Kopfschütteln hervor, und die […]

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